Nach eineinhalb Jahren coronabedingter Pause trafen sich die Vertreter der beiden nordrhein-westfälischen Landesverbände wieder mit Vertretern der Landespolitik zum Gedankenaustausch.

Möglichst einmal jährlich treffen sich die Vorsitzenden der kleingärtnerischen Landesverbände mit Vertretern der Landespolitik, zumeist den Sprechern der jeweiligen Fraktionen im Umweltausschuss sowie anderen interessierten Fraktionsangehörigen, um über die aktuellen Entwicklungen und Sorgen im Kleingartenwesen zu sprechen. Das Gespräch im Jahr 2020 musste wegen der Corona-Pandemie leider verschoben werden. Umso größer war der Wunsch der Gesprächspartner*innen, sich mal wieder persönlich austauschen zu können. Dieser Termin fand am 14. September 2021 im Landtag NRW in Düsseldorf statt.
Die beteiligten Fraktionen zeigten sich sehr da­ran interessiert zu erfahren, ob die Corona-Pandemie – wie vielfach in den Medien geschildert – zu einem Boom im Hinblick auf die Nachfrage nach Kleingartenparzellen geführt hat. Beide Verbände konnten hierzu berichten, dass eine verstärkte Nachfrage bereits vor acht bis zehn Jahren spürbar war, diese jedoch durch die Pandemie nochmals einen weiteren Schub bekommen habe. Abzuwarten bleibt hingegen, ob es sich um einen dauerhaften Effekt oder aber um eine Momentaufnahme handelt. Die Vertreter der Landesverbände äußerten jedoch ihre Zuversicht, dass insbesondere das Interesse junger Familien nach gesund und selber produzierten Lebensmitteln von dauerhafter Natur ist und die Nachfrage in der Nach-Corona-Zeit erhalten bleibt, wenngleich auf etwas geringerem Niveau.
In diesem Zusammenhang wurde darüber gesprochen, wie wichtig die Kleingartenanlagen aus ökologischer Sicht für die Innenstädte sind und dass ein Verdrängungswettbewerb in die Außenbezirke möglichst zu vermeiden ist. Dies wird durch die nicht zu unterschätzenden sozialen Wirkungen des Vereinslebens und der Vernetzung in den jeweiligen Wohnquartieren unterstützt. Offen zeigte sich die Politik für den Gedanken, die Bedeutung der Kleingartenanlagen zukünftig im Städtebau und in der Planung dahingehend zu berücksichtigen, dass diese im Regelfall zu einer ökologischen Aufwertung der Flächen führen und daher als Ausgleichsfläche geeignet sind. Bislang führt der Bau von Kleingartenanlagen oftmals sogar dazu, dass hierfür Ausgleichsflächen an anderer Stelle geschaffen werden müssen.
Als weiteren Punkt wurde das Hochwasserereignis im Juli des Jahres und die hierdurch verursachten Schäden in Kleingartenanlagen besprochen. Alle Beteiligten waren sich einig, dass das Hauptaugenmerk zunächst auf die Anwohner in den Flutgebieten zu richten ist, die ihr Leben oder ihre wirtschaftliche Existenz verloren haben. Ihnen gehören die Aufmerksamkeit und Anteilnahme der Politik, und dorthin müssen zunächst alle verfügbaren und notwendigen Mittel umgeleitet werden. In den Landesverbänden Westfalen und Lippe und Rheinland liegen bislang nur wenige Meldungen von Kleingartenanlagen vor, die vom Unwetter schwer betroffen waren. Zumeist handelt es sich um abgespülte und unterspülte Wege, die nun repariert werden müssen. Konkrete Kostenermittlungen zu den Schäden liegen den Verbänden (noch) nicht vor; ist noch nicht klar, inwieweit sich die Kommunen bzw. Verpächter an etwaigen Kosten beteiligen.
Als letzter Punkt wurden die Jubiläen der beiden Landesverbände in den Jahren 2021 und 2022 angesprochen. Die Vorstände haben sich darauf geeinigt, eine gemeinsame Feier, möglichst zum Tag des Gartens, im Jahr 2023 durchzuführen. Hiermit soll vermieden werden, dass die Feier kurzfristig aufgrund von aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie wieder verlegt oder abgesagt werden muss. Die Parteien haben ihre Unterstützung für die Feier und ihr Erscheinen zugesagt.

Nach coronabedingter Pause trafen sich die Vertreter der beiden nordrhein-westfälischen Landesverbände wieder mit Vertretern der Landespolitik.