Die Verantwortlichen im KGV Am Volksgarten hatten alles perfekt für die Beiratssitzung vorbereitet!
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus – so wie die in diesem Jahr stattfindende Verbandsversammlung, auf der der Vorstand des Landesverbands neu gewählt wird.
Zweite Beiratssitzung 2024 fand im KGV Am Volksgarten in Mönchengladbach statt.
Am 31. August 2024 trafen sich die Vorsitzenden der Verbände bereits zum zweiten Mal zur Beiratssitzung. Die Sitzung diente insbesondere der Vorbereitung der Verbandsversammlung, die in diesem Jahr am 23. November im wunderschönen Ambiente des Schlosses Dyck stattfindet.
Themen der Beiratssitzung waren die Erarbeitung von Vorschlägen für die Besetzung des Landesverbandsvorstands, des Versammlungsleiters, des Wahlausschusses, der Kassenprüfung und des Schlichtungsausschusses.
Bei der Besetzung des Vorstands wird es eine Veränderung geben: Norbert Becker scheidet nach 30-jähriger Tätigkeit im Vorstand des Landesverbands aus freien Stücken und stellt sich nicht mehr zur Wahl. In dieser langen Zeit hat Norbert Becker den Verband in erheblichem Maße geprägt und ist sowohl verbandsintern als auch darüber hinaus als Fachmann anerkannt. In Anerkennung seiner Verdienste, die ein Engagement weit über dem üblichen Rahmen hinaus vorausgesetzt haben, hat der Beirat auf Vorschlag des Vorstands beschlossen, dass ihm die Ehrenmitgliedschaft im Landesverband verliehen werden soll. Hierüber entscheidet ebenfalls die Verbandsversammlung.
Die verbleibenden Vorstandsmitglieder Michael Franssen, Peter Terlau, Horst Leinweber und Gabi Babendreyer haben sich bereit erklärt, anlässlich der Verbandsversammlung wieder zur Verfügung und zur Wahl zu stehen. Ergänzt wird die Vorschlagsliste durch Fred Dahlbüdding (Wuppertal), Karina Börnert (Mülheim an der Ruhr) und Marius Cleophas (Mönchengladbach).
Die Verbandsversammlung soll auch über eine neue Satzung des Landesverbands entscheiden. Hier wurden diverse Änderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (virtuelle und hybride Sitzungen) und dem Wechsel der Versicherung (vom KVD zum LKV) notwendig. Weiter sollen die bislang nicht stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbands, die unmittelbar angeschlossenen Vereine, die Möglichkeit erhalten, sich aktiv in den Verband durch Gewährung des Stimmrechtes im Beirat und auf der Verbandsversammlung einzubringen.
Kurz angesprochen wurde auch der anstehende Landeswettbewerb 2025, der zum Ende des Jahres ausgeschrieben werden soll. Hier wäre eine zahlreiche Beteiligung der Vereine und Verbände wünschenswert, da hierdurch sowohl die Leistungen im Verein gewürdigt als auch – durch die mediale Begleitung des Wettbewerbs – eine breite Öffentlichkeit hergestellt werden. Beides trägt dazu bei, das Kleingartenwesen in der öffentlichen Wahrnehmung zu stärken und somit zu einer weiterhin positiven Entwicklung beizutragen.