40 Jahre alt ist das Bundeskleingartengesetz am 01.04.2023 geworden – und gehört keineswegs zum alten Eisen!

Feierstunde in der Parlamentarischen Gesellschaft

Auf Einladung der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft wurde der 40. Jahrestag zum Bestehen des Bundeskleingartengesetzes vom BDG, gemeinsam mit den Vertretern des Gesamtvorstands, in der Räumlichkeiten der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft in Berlin gefeiert. Ferner waren die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas sowie zahlreiche Abgeordnete des Bundestags anwesend.

Ein gebührender Rahmen für ein Gesetz, welches zwar von manchen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden als Korsett empfunden wird, aber im Wesentlichen den Schutz und Erhalt der Kleingärten im Fokus hat. Rechtsanwalt Patrick Nessler wies in seiner Rede zurecht darauf hin, dass die Einschränkungen in der Verfügbarkeit, die einem Grundstückseigentümer durch das Gesetz zugemutet werden, ihren Ausgleich in den Auflagen des Gesetzes finden. Laubengröße, Beschränkung bei deren Ausstattung und eine konsequente kleingärtnerische Nutzung (Stichwort „Drittelteilung“) sind der Preis dafür, dass die Grundstücke nicht ohne Weiteres am üblichen Grundstücksverkehr teilnehmen können und der Pachtpreis sozialverträglich gedeckelt ist. Nicht zuletzt ein aus Sicht des BGH nicht vorhandenes Gleichgewicht zwischen den betroffenen Vertragspartnern hat schließlich dazu geführt, dass das Bundeskleingartengesetz in seiner jetzigen Form Anfang der 80er Jahre durch den Bundestag beraten und schließlich beschlossen wurde.

Dirk Sielmann, Präsident des BDG, betonte in seiner Würdigung daher, dass „der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde um den Nutzen und die Vorteile des Bundeskleingartengesetzes weiß und an ihm festhalten wird in seiner bewährten Form“.

Fotos: v. Rekowski, BDG