Das Land NRW stellt Mittel sowohl für den Neu- und Umbau von Kleingärten als auch für Modellprojekte zur Verfügung, soweit diese in einem rechtswirksamen Bebauungsplan als Dauerkleingärten festgesetzt sind. Von der Idee zu einem Projekt bis zu einem positiven Förderbescheid sind einige Verfahrens-Schritte zu beachten, damit das Engagement zum Erfolg führt. Hierbei ist zunächst zu klären, ob das Projekt im Grundsatz förderfähig ist und den Kriterien des Erlasses von investiven Fördermitteln entspricht. Diese Vorprüfung kann von jedem Antragsteller aufgrund der bekannten Kriterien durchgeführt werden. Sofern nach erfolgter Prüfung dies bejaht werden kann, ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. die für die Verwaltung der Fläche zuständige Stelle (Grünflächenamt, Liegenschaftsamt o. a.) von der Idee überzeugt werden.
Oftmals scheitern die Gespräche bzw. Überlegungen an der Tatsache, dass die Kleingartenanlage nicht planungsrechtlich abgesichert ist. Der Eigenanteil beträgt im Regelfall 20 % der Projektkosten, 80 % trägt das Land NRW. Es ist auch möglich, den Eigenanteil der Kommune in Form von Eigenleistungen der Gartenfreunde oder durch Spenden Dritter zu erbringen, so dass die Förderung mit einem geringen finanziellen Aufwand realisiert werden kann. Nicht vergessen darf man jedoch den Personalaufwand der Kommune für die Antragstellung, Betreuung und Abrechnung der Maßnahme, für die keine Erstattung vorgesehen ist.
Wird das geplante Projekt positiv gesehen, so kann spätestens zu diesem Zeitpunkt die schriftliche Antragstellung an die Bezirksregierung, in der Art und Umfang der Maßnahme beschrieben sowie eine konkrete Kostenschätzung beigefügt werden. Erfüllt der Antrag formal die Kriterien, wird dieser, ggf. mit weiteren Anträgen, wegen des finanziellen Rahmens von der Bezirksregierung an das Ministerium gemeldet. Im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung der Bezirksregierungen mit dem Ministerium werden dann für die Mittelverteilung Prioritäten gesetzt. Die Mittelzuweisung erfolgt an die jeweiligen Bezirksregierungen, die dann einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung des konkreten Antrags fertigt.
Die Förderrichtlinien bieten Möglichkeiten, bestehende Anlagen bei Bedarf umzubauen oder in Einzelbereichen umzugestalten.
So lassen sich z. B. die Eingangsbereiche durch Überarbeitung oder Erneuerung der Wege sowie naturschutzfachlich geeigneter Pflanzungen umgestalten, sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen modernisieren und Maßnahmen für mobilitätseingeschränkte Personen herrichten.
Die Förderrichtlinie kann hier eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Landesverband Rheinland der Gartenfreunde e. V. sowie bei den jeweiligen Stadt- oder Kreisverbänden.