Die Anhörung wurde im Livestream übertragen. Im Bild (von links nach rechts) Rolf Rosendahl und Karoline Podchull-Giesebrecht, LV Westfalen und Lippe, sowie Michael Franssen und Peter Terlau.

Am 22. November 2023 fand eine Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume des Landtag NRW statt zum Antrag der SPD „Lange Tradition, moderne Idee – 100 Jahre Kleingartenverbände in NRW“.

Die Landesverbände konnten die Bedeutung des Kleingartenwesens deutlich machen

Auf Einladung des Präsidenten des Landtags NRW nahmen die beiden kleingärtnerischen Landesverbände an einer Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume am 22. November 2023 teil. Thema der Anhörung war ein Antrag der SPD-Fraktion „Lange Tradition, moderne Idee – 100 Jahre Kleingartenverbände in NRW“.

Auf Basis der durch die Sachverständigen aus verschiedensten Bereichen (Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Institut für ökologische Wirtschaftsforschung, Naturschutzbund Deutschland e.V., Deutsche Gartenamtsleiterkonferenz u. a.) abgegebenen Stellungnahmen hatten die fünf im Ausschuss vertretenen Fraktionen die Möglichkeit, in sechs Runden Nachfragen zu stellen. Hierbei wurde sehr intensiv nach den Wirkungen und Funktionen der Kleingartenanlagen unter ökologischen, klimatischen und sozialen Aspekten gefragt. Nicht nur die beiden Landesverbände, die formal in der Arbeitsgemeinschaft NRW der Landesverbände der Kleingärtner zusammengeschlossen sind, betonten hierbei die enormen Bedeutungen der Kleingärten, sondern auch die sonstigen externen Sachverständigen unterstrichen dies aus ihrer jeweiligen fachlichen Expertise heraus.

Die hohe Nachfrage nach freien Gartenparzellen und die zum Teil sehr langen Wartelisten wurden ebenso thematisiert. Hier wünschten die beiden Landesverbände, eine für die Planung verbindliche Kennzahl für die Neuerrichtung von Anlagen (je 100 Wohneinheiten 1 Kleingartenparzelle) einzuführen. Sowohl die Vertreterin des Naturschutzbund Deutschland, Frau Ulrike Aufderheide aus Bonn, als auch Thomas Dietrich als Vertreter des Bund Deutscher Landschaftsarchitekten machten deutlich, dass gerade die innenstadtnahen Kleingartenanlagen eine enorme Bedeutung für das Stadtklima haben und keinesfalls „einfach so“ durch neue Anlagen am Stadtrand ersetzt werden können.

Seitens der Politik wurde darauf hingewiesen, dass sich auch andere Gartenformen als niederschwelliges Angebot mit kleineren Flächen, ohne langfristige Bindung und ohne Vereinszugehörigkeit oder als Sharing-Angebot einer hohen Nachfrage erfreuen. Zum Teil werden derartige Angebote bereits in bestehenden Anlagen in Form von Gemeinschaftsgärten o. ä. realisiert. Alternativ scheint das Projekt der Stadt Köln, die – gemeinsam mit dem dort zuständigen Kreisverband – unter dem Projektnamen „Gartenlabor“ verschiedene Gartenformen (Kräutergärten, Stadtgärten, Gemeinschaftsgärten in unterschiedlichen Größen) entwickelt und angeboten hat, erfolgversprechend zu sein. Dieses Angebot erfreut sich einer hohen Nachfrage und bietet die Möglichkeit, verschiedene alternative Gartenformen auf einer Fläche anzubieten. Einige Nutzer haben sich bereits entschlossen, einen „klassischen Kleingarten“ zu pachten; die übrigen Nutzer gegründeten einen Verein, der ihre Interessen nach außen vertritt und das Miteinander regelt.

Im Ergebnis war es wichtig, das Gesprächsangebot der Politik anzunehmen und über den Stand des Kleingartenwesens zu berichten. Dass das moderne Kleingartenwesen keinen Widerspruch mehr zu Naturschutz, naturnahem und ökologisch orientiertem Gärtnern darstellt, ist erfreulich und zeigt, dass wir gemeinsam auf dem richtigen Weg sind.