Arbeitsschutz

Auch der Arbeitsschutz und die Sicherheit sind Themen, mit denen sich der Vereinsvorstand beschäftigen muss, um Haftungsfälle zu vermeiden.

Autorin: S. Kara, Aachen (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

 

TEIL 3 – Prüfung elektrischer Betriebsmittel, Spielplätze & Co.

 Die Überprüfung elektrischer Geräte – auch vorübergehend aufgestellte elektrischer Geräte – in Vereinen (Stadien, Arenen, Vereinsheim etc.) ist ein Muss für alle Unternehmungen, die in der Rechtsform eines Vereins organisiert sind.

Viele Vereine unterhalten ein Vereinsheim, in denen Veranstaltungen stattfinden (vereinsintern und öffentlich) oder bieten etwas an, das Kunden, Pächter in Anspruch nehmen können (Kurse, Workshops, Töpfern etc.). Vereinsverantwortliche sind auch in der Pflicht, wenn sie Geräte ausleihen. Sie müssen darauf achten, dass alle geliehenen Geräte eine gültige Plakette haben.

Die DGUV V3 (ehemals BGV A3) erläutert in § 6 die Arbeiten an aktiven Teilen. Unter aktiven Teilen versteht man die unter Spannung stehenden Teile elektrischer Anlagen und Betriebsmittel (alles was einen Stecker hat und mit Strom läuft).

  • Elektrische Anlagen

sind beispielsweise Sicherungskästen oder das Leitungsnetz mit Steckdosen. Dies muss standardmäßig alle 4 Jahre geprüft werden.

  • Ortsveränderliche Betriebsmittel

sind Bohrmaschinen, Rasenmäher, Häcksler, der Laserdrucker oder die Kaffeemaschine, Heizkörper (Mobil) und Boiler sowie Verlängerungskabel. Diese sind in der Regel jährlich zu prüfen.

Wichtig:

Die Prüfung darf ausschließlich von Sachkundigen Elektrofachkräften (EFK – nach Schulung der VDE 0701 und VDE 0702 Normkennnisse z.B. TÜV) oder elektrisch unterwiesenen Personen (EUP) unter Aufsicht einer Sachkundigen Elektrofachkraft (EFK) durchgeführt werden.

Die geprüften Geräte werden mit einer Plakette versehen, aus der die erfolgreiche Prüfung ersichtlich ist. Mit der Dokumentation haben Sie eine rechtliche Absicherung im Falle eines Unfalls.

1. Spielplätze

Nach DIN EN 1176 sind Betreiber verpflichtet ((§ 823 BGB, ProdSG) ihre Spielgeräte (Schaukel, Rutsche, Karussell usw.) in einer jährlichen Hauptinspektion und einer Erstinspektion bei Geräteneubau, durch eine sachkundige Person (z. B. TÜV) prüfen zu lassen. Ferner sind vierteljährliche operative Inspektionen und im Regelfall wöchentliche Sichtkontrollen durchzuführen.

2. Leitern, Tritte und Co.

Leitern, Tritte und ähnliche Gegenstände müssen dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden und einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden.

Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §§ 3 und 14 festgelegt, dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 durchgeführt werden muss. Wie oft und in welchem Ausmaß die Leiterprüfung allerdings stattfinden sollte, das muss wiederum durch eine befähigte Person mit Sachkundenachweis (BetrSichV §26 und ArbSchG §7) ermittelt und festgelegt werden.

Die Prüfung ist jedoch mindestens jährlich (z. B. durch den TÜV) durchzuführen.

3. Brandschutz

Tatütata – die Feuerwehr ist da! Doch dann ist es für die meisten Vereine bereits zu spät.

Im zunächst scheinbar günstigeren Fall kommt die Feuerwehr nicht um Brände zu löschen, sondern um Brandschutzauflagen zu kontrollieren. Vereine mit eigenen Räumlichkeiten verstoßen erfahrungsgemäß regelmäßig gegen Brandschutzauflagen. Und das kann einen Verein teuer zu stehen kommen. Bei Missachtung von Brandschutzauflagen drohen den Verantwortlichen mittlerweile hohe Geldstrafen. Und im Falle eines Schadens haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen und Versicherungen übernehmen evtl. die Kosten nicht.

Der Verein Deutsches Ehrenamt e.V. rät allen Vereinen, die folgenden drei Aspekte des Brandschutzes zu überprüfen:

1. Sind alle Fluchtwege frei und nicht zugestellt?
2. Ist die Brandschutztechnik geprüft: Feuerlöscher, Rauchmelder, Notbeleuchtung und Beschilderung der Fluchtwege?
3. Sind die Zuständigkeit und die Haftung bei Fremdnutzung (z.B. Hallenmieter bei Sportvereinen, Vereinsheimvermietung)      vertraglich geregelt?

Zeiträume einer Feuerlöscher Prüfung im Überblick 

    • Nach der Auslösung des Löschers – Nachfüllen und Prüfen
    • nach 2 Jahren – Wartung und Funktionsprüfung
    • nach 10 Jahren – Festigkeitsprüfung beziehungsweise Druckprüfung
    • nach 20 bis 25 Jahren – fachgerechte Entsorgung des Feuerlöschers

Die Menge der Feuerlöscher ergibt sich aus der Gesamtfläche des Vereinsgebäudes bzw. der Räume.

Unterschiedliche Brände – unterschiedliche Löschmittel

Bei einem Entstehungsbrand können zügig zum Einsatz gebrachte Feuerlöscher bis zu 85% aller Brände mit einem oder mehreren Feuerlöschern gelöscht werden, bevor die Feuerwehr eintrifft.

Für jeden Löscheinsatz gibt es geeignete und auf die Art des Brandes und der Brandquelle abgestimmte Löschmittel, z. B. Pulver als Allrounder und Schaum als Spezialist. Die häufig verbreiteten Pulver-Feuerlöscher sind Allrounder, die den Brand zumindest bis zum Eintreffen der Feuerwehr begrenzen können. Wichtig ist jedoch, dass sofort und beherzt eingegriffen wird, bevor sich das Feuer ausbreitet. Die Schäden durch das Pulver sind im Regelfall deutlich geringer, als Schäden eines sich ausbreitenden Brandes.

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