Sowohl bei Mitgliederversammlungen als auch bei Sitzungen des Vorstands oder anderen Organen werden Beschlüsse gefasst. Für die Frage, ob ein Beschluss angenommen wurde oder nicht, ist es entscheidend, welche Mehrheit ein Antrag erreichen muss. Die erforderliche Mehrheit kann sich entweder aus der Vereinssatzung ergeben oder aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Achten Sie darauf, dass die Satzungsregelungen auch praktikabel sind. Sind sie es nicht, sollten Sie die Satzung ändern.