Erneut haben kleingartenpolitische Gespräche der beiden Verbände mit der Politik – im Bild abgebildet die Vertreter der beiden Landesverbände und die Gesprächspartner*innen der SPD – stattgefunden.
Der Politik und dem Ministerium gegenüber treten die beiden Landesverbände aus dem Rheinland sowie aus Westfalen und Lippe als „Arbeitsgemeinschaft NRW der Landesverbände der Kleingärtner“ auf, um dort die Interessen der mehr als 90.000 Pächterinnen und Pächter im organisierten Kleingartenwesen in NRW zu vertreten. Hierzu gehört auch ein regelmäßiger Austausch mit den Sprecherinnen und Sprechern im Umweltausschuss des Landtags sowie anderen interessierten Fraktionsangehörigen, um die aktuellen Entwicklungen und Tendenzen im Kleingartenwesen kritisch zu erörtern.
Bei den diesjährigen Gesprächen, die am 28. Januar 2026 im Landtagsgebäude stattfanden, wurde unter anderem über die wiederholte Initiative aus Bayern, das Bundeskleingartengesetz in Teilen anzupassen, gesprochen. Ziel dieser Initiative sollte sein, die Installation von Balkon-Kraftwerken in Kleingärten zu erlauben. Dies wurde mehrheitlich im Bundesrat unterstützt.
Dass dies jedoch gar nicht erforderlich ist, da dies bereits nach den geltenden Bestimmungen des Gesetzes möglich ist, hat RA Patrick Nessler aus St. Ingbert im Auftrag des BKD bereits im August 2023 klargestellt. Auch wenn der Vorstoß aus Bayern durch die Stellungnahme der Bundesregierung (Drucksache 21/1398) aktuell erledigt ist, betonten beide Landesverbände im Gespräch, dass jede Änderung des in der Sache sehr ausgewogen formulierten Bundekleingartengesetzes negativ gesehen wird. Dies könnte zur Folge haben, dass die Vorteile – wie das günstige Pachtpreisniveau und der hohe Kündigungsschutz – infrage gestellt werden könnten, sofern man die als nachteilig empfundenen Bedingungen wie die Begrenzung der Laubengröße oder die Verpflichtung zur Drittelnutzung infrage stellt.
Ebenso wurde über die Präsenz der Landesverbände und die Verbraucherberatung auf den Gartenschauen gesprochen. In der Vergangenheit wurde den Verbänden eine bereits hergerichtete Fläche zur Verfügung gestellt, um diese „zu bespielen“ und die Verbraucherberatung durchzuführen. Inzwischen wird zunehmend erwartet, dass sich die Verbände auch finanziell an der Planung und dem Bau der Fläche beteiligen, was z. B. beim Ausstellungsgarten anlässlich der IGA Ruhrgebiet 2027 auf dem Gelände der Kokerei Hansa der Fall ist. Hier betonten beide Verbände, dass diese Entwicklung besorgniserregend sei und ein zukünftiges Engagement auf den Gartenschauen infrage stellen würde. Die Ansprechpartner*innen sagten zu, dieses Thema intern zu besprechen und Lösungswege zu suchen, die ein Engagement der Landesverbände auch zukünftig ermöglichen sollen.
Als weiteren wichtigen Punkt wurden Fördermöglichkeiten für energetische Sanierungen von Vereinsgebäuden und die Sanierung der Infrastruktur in den Kleingartenanlagen angesprochen. Hierbei solle möglichst auch das Antragsverfahren digitalisiert und vereinfacht werden, damit der Zugang zu den Fördermitteln erleichtert wird.
Rolf Rosendahl, Vorsitzender des Landesverbands Westfalen und Lippe, sowie Michael Franssen waren sich in der Einschätzung einig, dass die Gespräche offen und konstruktiv waren und auch in Zukunft fortgeführt werden sollen, damit das zunehmend positive Bild des Kleingartenwesens im politischen Raum gefestigt werden kann.
