Ein Kleingarten, viele nennen ihn auch Schrebergarten, ist eine preiswerte Alternative zum eigenen Hausgarten. In NRW gibt es mehr als 120.000 Kleingärten auf über 5.500 ha Land. Die etwa 400 m² großen Pachtparzellen sind in Anlagen zusammengefasst, die von einem Kleingärtnerverein oder -verband ehrenamtlich verwaltet werden.
Kleingärten gibt es in NRW schon seit Ende des 19. Jahrhunderts. Sie dienen der Selbstversorgung mit Lebensmitteln und der Erholung im Grünen.
Kleingärten in der Stadt sind ein wichtiger Ausgleich für Menschen, die in Stadtwohnungen leben. 94 % aller Kleingärtner wohnen in einer Etagenwohnung, ohne einen Garten nutzen zu können, 50 % in unterdurchschnittlich kleinen Wohnungen. Der Kleingarten ist das eigene Stück Natur – und das in Wohnungsnähe.
Wer heute einen Kleingarten pachtet, behält ihn oft ein Leben lang, denn besondere Kündigungsschutzbestimmungen und gesetzliche Bestimmungen zur Pachtzinsbegrenzung (Bundeskleingartengesetz) garantieren dem Kleingartenpächter eine langfristig preiswerte Nutzung seines Gartens.
Hier kann er für die private Nutzung Obst, Gemüse und Zierpflanzen anbauen. Ein einfaches Gartenhäuschen ist Treffpunkt für die Familie und Freunde. Und neben der eigenen Parzelle bietet auch die Kleingartenanlage mit ihren öffentlichen Grünflächen Naturerlebnis pur.
Zwei landesweite Bildungszentren für die Kleingärtner in NRW: die Geschäftsstelle des Landesverbandes Westfalen und Lippe der Kleingärtner in Lünen (re.) und die Geschäftsstelle des Landesverbandes Rheinland der Gartenfreunde in Düsseldorf
Gartenwissen wird weitergegeben
Für den Gartenlaien ist ein Kleingarten genau das Richtige! Im Kleingärtnerverein vor Ort gibt es jede Menge Nachbarn, denen man beim Gärtnern über die Schulter schauen kann. Und die meisten Vereine haben ausgebildete Gartenfachberater, die gerne ihre Gartentipps und Tricks verraten.
Auf Landesebene beraten der Landesverband Rheinland der Gartenfreunde und der Landesverband Westfalen und Lippe der Kleingärtner ihre Mitglieder und die Kommunen zu allen Fragen des Kleingartenwesens. Darüber hinaus bieten sie Schulungsveranstaltungen an, im Wesentlichen zu Themen des naturnahen Gärtnerns, des Umweltschutzes und des Vereinsmanagements.
Kleingärten sind Grün für alle
Von Kleingärten profitieren alle Bürger einer Stadt: Kleingartenanlagen sind ein wichtiger Teil der „grünen Lungen“ in Ballungsräumen. Sie bringen Licht und Luft in bebaute Gebiete und sorgen für ein besseres Stadtklima.
Kleingartenanlagen haben eine wichtige Funktion als Erholungs- und Naturraum innerhalb der Städte; sie sind offen für alle. Oft sind bis zu 40 % der Kleingartenflächen öffentliches Grün, das für jedermann zugänglich ist. Spazierwege, Ruhebereiche, Spiel- und Aktionsflächen gehören ebenso zur Kleingartenanlage wie der Teich, das Trockenbiotop, vielleicht auch ein Schaugarten oder ein Lehrpfad.
Kleingärten können sich, naturnah gestaltet, zu „ökologischen Inseln“ in der Stadt entwickeln: Sie bieten Nistmöglichkeiten für Vögel und sind Lebensräume für Kleintiere wie Igel oder Frösche, für Insekten und Pflanzen. Die Artenvielfalt in Kleingärten ist oft größer als in öffentlichen Parks.
Kleingartenanlagen gehören in Wohnungsnähe.
Tradition und Aufgeschlossenheit für Neues
Die Kleingärtnervereine haben sich dem schonenden Umgang mit der Natur verschrieben. Kleingärtner setzen auf umweltverträgliche Schädlingsbekämpfung – schließlich wollen sie das Obst und Gemüse aus dem Garten selbst essen.
Fachberater in den Vereinen helfen beim naturgemäßen Anbau oder bei der Auswahl standortgerechter, widerstandsfähiger Pflanzen.
Kleingärtner bewahren die Gartenkultur. In Kleingärten werden nach dem Vorbild alter Bauern- und Klostergärten Obst- und Zierpflanzensorten gepflegt und kultiviert, die sonst in Vergessenheit geraten würden. Kleingärten sind wichtige Spielräume für Kinder in der Stadt. Hier können sie gefahrlos spielen und Natur erleben. Sie erfahren natürliche Zusammenhänge als spannendes Abenteuer, das man schmecken und riechen kann. So lernen sie spielerisch den verantwortlichen Umgang mit der Natur.
Soziale Integration wird im Kleingärtnerverein täglich praktiziert. Ein Schwätzchen am Gartenzaun, gemeinsame Feste, gemeinsame Arbeit für die gesamte Anlage – ob Familie oder Alleinerziehende, ob Kinder, Senioren, junge Leute oder ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, alle sind willkommen.
Öffentliche Förderung
Die Förderung des Kleingartenwesens in NRW durch das Land und die Kommunen hat Tradition. Der in der Verfassung des Landes NRW im Artikel 29 Abs. 3 beschriebene Auftrag „Kleinsiedlung und das Kleingartenwesen sind zu fördern“ richtet sich an alle Akteure des Kleingartenwesens in NRW.
Die Förderung umfasst beispielsweise die finanzielle Unterstützung von Kommunen bei der Einrichtung, Erhaltung und Weiterentwicklung ihrer Kleingartenanlagen, die Förderung von Schulungen und Beratung durch die Verbände, aber auch die Durchführung von Wettbewerben und Veranstaltungen oder Untersuchungen und Studien zur zukünftigen Entwicklung des Kleingartenwesens.
Wie bekomme ich einen Kleingarten?
Gibt es in der Nachbarschaft eine Kleingartenanlage? Dann wird man schnell in der Anlage einen Ansprechpartner finden, der weiterhilft. Oft können die Bezirks- bzw. Stadtverbände der Kleingärtner weiterhelfen. Sie wissen, in welcher Kleingartenanlage ihrer Stadt bzw. ihrer Gemeinde freie Gärten vorhanden sind.
Die Anschriften finden Sie auf der Homepage